von IG Architektur

Siebte FRAGE an den BAUVERSTAND

Wir arbeiten an einem Schulsanierungsprojekt (SUSA) der Stadt Wien. Der Entwurf wurde vor nahezu zwei Jahren abgegeben - jetzt soll die Einreichplanung abgegeben werden. In der Zwischenzeit haben sich die gesetzlichen Bestimmungen für den Brandschutz geändert. Für den Entwurf haben wir als Arbeitsgrundlage ein Brandschutzkonzept bekommen. Auf unsere Anfrage, ob dieses nun auf der Basis der neuen Bestimmungen
überarbeitet würde, bekamen wir von der MA 34 die Antwort:

"In Zukunft werden überhaupt keine Brandschutzkonzepte mehr beauftragt, da es nun ohnehin einen Beamten (für alle SUSA-Projekte) gibt, der den ArchitektInnen sagt, welche Brandschutzmaßnahmen zu planen sind. Wenn sich
die ArchitektInnen unsicher fühlen, können diese natürlich gerne ein Brandschutzkonzept auf eigene Kosten beauftragen." Die Verantwortung haben aber natürlich die PlanerInnen - da sich die Bestimmungen aber innerhalb kürzester Zeit immer wieder ändern, ist die Materie eigentlich zu komplex, um ohne FachplanerIn für Brandschutz zu arbeiten. SUSA - Projekte sind aber keine Generalplaneraufträge.

Ist das NORM-al?

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