von IG Architektur
Mehr Transparenz! Vortragsabend zur Reform von Grundstücksbeirat und Bauträgerwettbewerben in Wien.
Von Fabian Wallmüller
Der geförderte Wiener Wohnbau genießt weltweit hohes Ansehen. Mit Grundstücksbeirat und Bauträgerwettbewerb hat die Stadt Wien Instrumente geschaffen, die diese Qualität sicherstellen sollen. So vorbildlich die baulichen Ergebnisse auch sind, so kritisch müssen beide Verfahren gesehen werden. Bei einem Vortrags- und Diskussionsabend am 26. Januar in der IG Architektur wurden Vorschläge zur Reform von Grundstücksbeirat und Bauträgerwettbewerb eingehend diskutiert.
Seit Einführung des Grundstücksbeirats 1989 bzw. des Bauträgerwettbewerbs 1995 wurden in Wien bis zum Jahr 2024 rund 138.000 geförderte Wohnungen im Verfahren des Grundstücksbeirats bzw. Bauträgerwettbewerbs errichtet. Dies entspricht einem Bauvolumen von geschätzt 24 Milliarden Euro bzw. der Vergabe öffentlicher Fördermittel von geschätzt 6 Milliarden Euro.
Allerdings: Sowohl bei Grundstücksbeirat als auch Bauträgerwettbewerb ist das für öffentlich geförderte Bauvorhaben gültige Wettbewerbsprinzip weitestgehend nicht gegeben. Auch im Bundesvergabegesetz festgehaltene Grundsätze wie Teilhabe, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz sind in beiden Verfahren mangelhaft. Grundsätze, die allerdings nicht nur für Architekt*innen von Relevanz sind – auch die Öffentlichkeit hat ein gesteigertes Interesse daran, dass öffentliche Mittel im geförderten Wiener Wohnbau transparent vergeben werden.
Im Rahmen des Vortrags „Mangelnde Transparenz“ am 26. Januar in der IG Architektur wurden vorgenannte Kritikpunkte eingehend besprochen und im Anschluss mit dem Publikum diskutiert. Die Vortragenden Bernhard Sommer, Präsident der Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland, und Fabian Wallmüller, Mitglied im Ausschuss Wettbewerbe der Kammer, präsentierten neben Kritikpunkten konkrete Vorschläge der Kammer, wie Grundstücksbeirat und Bauträgerwettbewerb reformiert und an die Grundsätze des Bundesvergabegesetztes angepasst werden können. Reformgedanken, die sich in weiterer Folge auch auf den frei finanzierten Wohnbau in Wien übertragen ließen.
Weitestgehend einig waren sich Vortragende und Publikum über die Reform des Grundstücksbeirats, der zwei Drittel des geförderten Wiener Wohnbaus abwickelt. Die Reform des Bauträgerwettbewerbs wurde hingegen durchaus kontroversiell diskutiert. Von den Gästen im Publikum hervorgehoben wurden insbesondere die Qualitäten des Bauträgerwettbewerbes, während die von den Vortragenden vorgebrachte Anwendbarkeit des Bundesvergabegesetzes auf den Bauträgerwettbewerb kritisch gesehen wurde. Sommer und Wallmüller betonten demgegenüber, dass es für die Kammer – als Berufsvertretung von über 2.000 Architekturbüros alleine in Wien – nur Ziel sein kann, durch eine Reform von Grundstücksbeirat und Bauträgerwettbewerb den Zugang zum geförderten Wohnbau in Wien für alle Architekturbüros zu öffnen – was derzeit faktisch nicht der Fall ist.
Dazu befindet sich die Kammer aktuell in Gesprächen mit der Stadt Wien. Über deren Ergebnisse wird an dieser Stelle gesondert berichtet.
