Härtefallfonds ab heute beantragen!

Ab heute Freitag 27.3.2020 kann ab 17:00 Uhr auf folgender Seite der WKO der Förderantrag für den Härtefallfonds für EPUs, Kleinunternehmer*innen und freie Dienstnehmer*innen (dies gilt auch für freie Berufe) gestellt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Kriterien für den Härtefallfonds ändern. Momentan gilt:

Von der Förderung ausgenommen sind ...

  • Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.
  • Personen, die zusätzlich ein Dienstverhältnis oder sonstige Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro) beziehen.
  • Personen, deren Einkommen die Untergrenze unter- bzw. die Obergrenze überschreitet.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind folgende Punkte zu erfüllen:

  • rechtmäßig selbständige*r Betreiber*in eines freien Berufes ( egal ob Kammermitglied oder nicht)
  • Unternehmensgründung bis 31.12.2019
  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefälle: Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder behördlich angeordnetes Betretugnsverbot oder Umsatzeinbruch von mindestenss 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
  • Obergrenze: im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen max. 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen - wenn kein Einkommenssteuerbescheid vorhanden, dann eigene Schätzung der Einkünfte
  • Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung - Einkünfte von zumindest 5.527,92 Euro p.a.
  • Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
  • Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19
  • Die Inanspruchnahem von Garantien und Kurzarbeit (für Arbeitnehmer*innen) UND des Härtefallfonds ist ausdrücklich möglich.
  • Kein Insolvenzverfahren anhängig

 Das IG Architektur Team

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