von IG Architektur

Sechste FRAGE an den BAUVERSTAND

Die Estrich-Norm lässt Ungenauigkeiten von 1cm pro Meter zu, das entspricht einer Rampe von 1% Gefälle. Laut B1600 dürfen Rampen aber keine Querneigung haben, ein Wendekreis ist daher nicht innerhalb einer Wohnung
juristisch korrekt herzustellen. Hier müsste die B1600 mit anderen Normen abgestimmt werden.
Gleicher Fall ist im Eingangsbereich beim Haustor bei einem Neubau, wenn die Straße und somit der Gehsteig ein Gefälle aufweist. Wenn man das durchdenkt, ist es juristisch nicht möglich, einen Neubau mit geneigtem Gehsteig barrierefrei zu betreten.

Ist das NORM-al?

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